Der Schwedische Reichstag ist das schwedische Parlament. Von 1867 bis 1970 bestand er aus zwei Kammern, seither ist es eine Kammer.Der Schwedische Reichstag hat 349 Mitglieder. Seine aktuelle Zusammensetzung leitet sich von der Wahl 2014 ab, Reichstagspräsident ist Urban Ahlin.GeschichteStändereichstagSeit dem 15. Jahrhundert war der Reichstag die Versammlung der Vertreter der vier Stände (Adel, Priester, Bürger und Bauern) im Königreich Schweden. Er war nach dem König die höchste verfassungsmäßige Institution des Reichs, trat allerdings meist nur alle drei Jahre zusammen. Sein 1809 beschlossenes Thronfolgegesetz ist heute der älteste Teil der schwedischen Verfassung.Zensuswahlrecht1865 wurde ein Zweikammersystem beschlossen. Die neuen Kammern wurden erstmals 1867 gewählt.Die Wahl zur Ersten Kammer erfolgte indirekt über die Landesversammlung und die größten kommunalen Ratsversammlungen. So sollte „Bildung und Besitz“ (”bildningen och förmögenheten”) repräsentiert werden. Wählbar waren nur Männer über 35 mit einem Immobilienvermögen im Wert von mindestens 80.000 Reichstalern oder einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von mindestens 4.000 Reichstalern. Nur etwa 6.000 Personen in ganz Schweden erfüllten diese Bedingungen. Dieses Zensuswahlrecht galt bis 1911, wobei auch Frauen, Unternehmen und juristische Personen das Wahlrecht besaßen. Die Erste Kammer hatte Mandatsperioden von neun Jahren, jährlich wurde ein Neuntel der Mitglieder neu gewählt.
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