Zum Welterbe in Schweden gehören fünfzehn UNESCO-Welterbestätten, darunter dreizehn Stätten des Weltkulturerbes, eine Stätte des Weltnaturerbes und eine gemischte Kultur- und Naturerbestätte. Zwei dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational. Die erste Welterbestätte wurde 1991 in die Welterbeliste aufgenommen, die bislang letzte Welterbestätte wurde 2012 eingetragen.Schweden und die WelterbekonventionSchweden hat die Welterbekonvention 1984 unterschrieben und am 22. Januar des folgenden Jahres ratifiziert. 1985 begannen die Reichsantiquarämter der nordischen Länder eine Liste geeigneter Objekte auf ihren Territorien zusammenzustellen.In Schweden hat das Riksantikvarieämbetet (Reichsantiquaramt) die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Grundsätze der Welterbekonvention. Es ist auch für die Betreuung der Kulturerbestätten verantwortlich. Die nationale Naturschutzbehörde bürgt für den Erhalt der Naturerbestätten. Diese Behörden organisieren und finanzieren weiterhin die Rapporte, die alle sechs Jahre an die UNESCO gesendet werden.Im Auftrag der Regierung betreuen die genannten Behörden den Nominierungsprozess für neue Welterbestätten. Dazu wird eine Arbeitsgruppe aus Spezialisten im jeweiligen Fachgebiet gebildet. Außerdem sind die Provinzverwaltungen der betroffenen Provinzen für die Nominierung verantwortlich. Nach Fertigstellung der Unterlagen werden diese an die Regierung weitergeleitet, die dann den endgültigen Nominierungsbeschluss fasst. Danach gehen die Akten an die UNESCO.
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